Beitrittsformular
Etwaige Änderungen der Beiträge werden von der Jahreshauptversammlung beschlossen und durch die Tagespresse den Mitgliedern bekannt gegeben.
Widerruf des Dauer-Einziehungs-Auftrages erfolgt durch satzungsmäßige Abmeldung, das heißt schriftliche Abmeldung an den Vorstand beziehungsweise Hauptkassierer mindestens 6 Wochen vor Quatralsende. Quatralsende ist jeweils am 31.03., 30.06., 30.09., 31.12. eines jeden Jahres.
Aufgrund der, durch die DS-GVO (Datenschutz-Grundverordnung) geänderten Richtlinien bzw. Vorschriften haben wir unseren Mitgliedsantrag angepasst.
Es müssen zwingend alle drei Formulare (Mitgliegsantrag und Anlage 1 und 2) ausgefüllt werden.
Wenn Sie Rückfragen zum Mitgliedsantrag haben, stehen Ihnen die Spartenleiter oder der Vorsitzende gerne zur Verfügung.